Liebe Fahrschülerin/ Fahrschüler,
ab sofort dürfen wieder alle Fahrstunden stattfinden!
Die neue Verordnung schreibt einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vor, der nicht älter als 12 Stunden alt sein darf. Die
Der Testnachweis ist in verkörperter oder digitaler Form vorzulegen (§ 10h Abs. 1 Nr. 1).
Dies gilt auch für die Zweiradausbildung.
Lieben Gruß,
Eure Fahrschule Brügge